Neuanschluss an die Abwasserentsorgung

Sie haben ein Grundstück erworben und möchten ein Wohnhaus oder eine gewerbliche Einrichtung bauen? Herzlichen Glückwunsch!

Für Ihr Bauvorhaben benötigen Sie vorab folgende Unterlagen von uns:

  • Stellungnahme zur gesicherten Ver- und Entsorgung.
  • Schachtschein und Leitungsinformation
  • Antrag für Abwasser-Anschluss Trinkwasserhausanschluss

Stellungnahme zur gesicherten Ver- und Entsorgung

Damit Ihr Bauvorhaben starten kann, benötigen Sie vor dem Bauantrag bei Ihrer Kommune eine Bestätigung von uns: die Stellungnahme zur gesicherten Ver- und Entsorgung.

Was ist die Stellungnahme?

In dieser Stellungnahme prüfen und bestätigen wir, ob für Ihr Grundstück:

  • die Trinkwasserversorgung,
  • die Schmutzwasserbeseitigung und
  • die Regenwasserentsorgung (nur im Stadtgebiet Cottbus)

gewährleistet sind – oder welche Voraussetzungen noch erfüllt werden müssen.

Mit unserer Bestätigung „Stellungnahme zur gesicherten Ver- und Entsorgung" erhalten senden wir Ihnen:

  • einen Lageplan Ihres Grundstücks,
  • die Antragsunterlagen für Trinkwasser- und Abwasserhausanschluss,
  • sowie Merkblätter mit wichtigen Informationen.

Auch die Löschwasserversorgung wird im Rahmen der Stellungnahme geprüft – eine Vorgabe der Bauaufsichtsbehörde. Dabei bewerten wir, ob Löschwasser für den Grundschutz aus unserem Versorgungsnetz bereitgestellt werden kann.

Schachtschein und Leitungsinformation

Sicher planen – mit Leitungsauskunft der LWG

Bevor Sie mit Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück beginnen, sollten Sie wissen, wo sich unterirdische Leitungen befinden. Denn: Schäden an Trinkwasser- oder Abwasserleitungen können teuer werden – und die Versorgung gefährden.

Die LWG stellt Ihnen dafür eine kostenfreie Leitungsauskunft zur Verfügung. Diese enthält alle relevanten Informationen zu vorhandenen Leitungen auf Ihrem Grundstück oder in dessen Nähe.

Wann brauche ich eine Leitungsauskunft?

  • Vor Tiefbauarbeiten, Bohrungen oder Grabungen
  • Bei der Planung von Neubauten, Garagen, Carports oder Einfriedungen
  • Für die Abstimmung mit anderen Versorgungsträgern

Was ist ein Schachtschein?

Der Schachtschein ist Teil der Leitungsauskunft und bestätigt, dass Sie über die Lage der Leitungen informiert wurden. Er dient als Nachweis gegenüber Behörden und Baufirmen.

So erhalten Sie Ihre Auskunft

Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an die LWG. Die Leitungsauskunft wird Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage zur Verfügung gestellt.

Wichtig zu wissen

Die Leitungsauskunft ist verbindlich für 4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Danach muss sie bei Bedarf neu beantragt werden, da sich die Leitungsführung ändern kann.

Anmeldung Abwasseranschluss

Um ein Grundstück bis zur Grundstücksgrenze an die öffentliche Kanalisation anschließen zu lassen, müssen Sie einen Abwasseranschluss beantragen.

Für die Stadt Cottbus und die Gemeinde Neuhausen/Spree ist das Amt 70 der Stadt Cottbus zuständig.

Hier finden Sie die notwendigen Anträge

Das Formular für die Stadt Drebkau, Gemeinde Kolkwitz und Amt Lieberose/Oberspreewald finden Sie hier:

SEPA-Lastschriftmandat

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat überlassen Sie uns die pünktliche Zahlung Ihrer Wasser- und Abwassergebühren. So vermeiden Sie Mahnungen und sparen Zeit – ganz automatisch.

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