Ihre Kundenzeitung Wasserzeitung Die Lausitzer Wasserzeitung wird kostenlos in alle Haushalte des Versorgungsgebietes der LWG verteilt. Alle Ausgaben der Wasserzeitung gibt es auch als ePaper. Zum ePaper
Bequem von Zuhause aus Kundenportal Hier können Sie bequem Zählerstände melden, Rechnungen einsehen, Ihre Bankverbindung prüfen, einen Wohnungswechsel mitteilen oder Ihren Wasserverbrauch kontrollieren. zum Login
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KündigungJe nach Situation gibt es unterschiedliche Wege, wie Sie Ihren Trinkwasseranschluss bei der LWG abmelden, absperren oder kündigen können. Hier finden Sie alle Optionen im Überblick. Eigentümerwechsel – An- und Abmeldung Sie haben ein Grundstück oder eine Immobilie übernommen oder verkauft? Dann melden Sie den Eigentümerwechsel bitte über unser Formular. So stellen wir sicher, dass die Versorgung korrekt zugeordnet wird und die Abrechnung stimmt. Vorübergehende Absperrung des Trinkwasserhausanschlusses Wenn Ihr Anschlussobjekt längere Zeit nicht genutzt wird – etwa bei Leerstand im Winter oder während einer Sanierung – können Sie die Trinkwasserversorgung zeitweise unterbrechen lassen. Was passiert bei der Absperrung? Die Ventilanbohrschelle wird geschlossen Der Wasserzähler wird ausgebaut Die Leitung bleibt am Netz, aber ohne Durchfluss Das Vertragsverhältnis bleibt bestehen Der Grundpreis wird weiterhin berechnet Die Absperrung und spätere Wiederinbetriebnahme sind kostenpflichtig. Downloads Antrag auf Absperrung TW AnschlussPDF | 51,02 KB Antrag Wiederinbetriebnahme TW AnschlussPDF | 79,06 KB Kündigung des Trinkwasserhausanschlusses Sie möchten die Versorgung dauerhaft beenden? Dann können Sie den Vertrag mit der LWG kündigen. Dabei wird der Anschluss vollständig zurückgebaut. Was passiert bei der Kündigung? Die Hausanschlussleitung wird von der Versorgungsleitung getrennt Der Wasserzähler wird ausgebaut Das Vertragsverhältnis wird vollständig beendet Kündigungsfrist:Ein Monat zum Monatsende.Die Kündigung muss schriftlich per Formular erfolgen.Wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, muss die Kündigung zusätzlich vom Eigentümer bestätigt werden.