Unsere Misch- und Regenwasserkanäle sind aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nur für durchschnittliche Regenereignisse ausgelegt. Bei Starkregen kann die Kanalisation die großen Wassermengen nicht unbegrenzt aufnehmen und ableiten. Ist die Kapazität erschöpft, kommt es zum Rückstau im Kanal und in den Hausanschlussleitungen – bis zur Straßenoberkante.

Warum entsteht Rückstau?

  • Bei extremen Regenfällen steigt der Wasserspiegel im Kanal.
  • Zusätzliche Belastung entsteht, wenn Regenwasser falsch eingeleitet wird, z. B. über Fallrohre oder Hofentwässerungen in den Schmutzwasserkanal.

Gefahr für Ihr Gebäude:

Alle Abläufe unterhalb der Rückstauebene – wie Bodenabläufe, Waschbecken, Toiletten oder Waschmaschinen im Keller – sind besonders gefährdet. Abwasser kann in die Räume eindringen und erhebliche Schäden verursachen.

Ihre Pflicht zum Schutz:

Laut Abwassersatzung muss jeder Grundstückseigentümer selbst für eine Rückstausicherung sorgen. Schäden durch fehlende Sicherungseinrichtungen werden in der Regel weder vom Verband noch von der Stadt Cottbus übernommen – oft auch nicht von Versicherungen.

FAQ: Schutz vor Rückstau aus der Kanalisation

1. Warum ist ein Rückstau überhaupt möglich?

Unsere Misch- und Regenwasserkanäle sind aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nur für durchschnittliche Regenereignisse ausgelegt. Bei Starkregen (z. B. Wolkenbruch) können sie schnell überlastet sein.

Auch Schmutzwasserkanäle sind nicht vor Rückstau geschützt – etwa durch Verstopfungen, unplanmäßige Einleitungen oder technische Störungen wie Pumpwerksausfälle.

2. Was ist die Rückstauebene und wo liegt sie?

Die Rückstauebene ist die Höhe, bis zu der Abwasser im Kanal ansteigen kann.

  • Bei Gefälleleitungen entspricht sie der Straßenoberkante an der Anschlussstelle.
  • Bei Sonderentwässerungen (Druck- oder Vakuumsystem) gilt die Oberkante des Schachtes der Sammelanlage auf dem Grundstück.

Diese Regelung gilt für alle Entsorgungsgebiete der LWG.

3. Welche Gebäudeteile sind besonders gefährdet?

Alle Räume und Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene sind rückstaugefährdet – zum Beispiel:

  • Bodenabläufe
  • Waschbecken
  • Toiletten
  • Waschmaschinen im Keller

4. Wer ist für den Rückstauschutz verantwortlich?

Laut Abwassersatzung muss sich jeder Grundstückseigentümer selbst gegen Rückstau schützen.

Schäden durch fehlende Sicherungseinrichtungen werden in der Regel weder vom Verband noch von der Stadt Cottbus übernommen – oft auch nicht von Versicherungen.

5. Wie kann ich mich gegen Rückstau schützen?

  • Rückstauverschlüsse einbauen: Für alle Abläufe unterhalb der Rückstauebene.
  • Hebeanlage installieren: Besonders für fäkalienhaltiges Abwasser ist eine Hebeanlage nach DIN EN 12056 die sicherste Lösung.
  • Regelmäßige Wartung: Rückstauverschlüsse und Hebeanlagen müssen regelmäßig geprüft werden.
  • Fehleinleitungen vermeiden: Regenwasser darf nicht in den Schmutzwasserkanal gelangen.
  • Fachbetrieb beauftragen: Installation und Wartung gehören in die Hände eines Sanitärfachbetriebs.

6. Was ist der Unterschied zwischen fäkalienhaltigem und fäkalienfreiem Abwasser?

  • Fäkalienhaltiges Abwasser: Aus Toiletten und Urinalen. Hier sind spezielle Sicherungen oder Hebeanlagen erforderlich.
  • Fäkalienfreies Abwasser: Aus Duschen, Waschmaschinen oder Küchen. Hier können einfachere Rückstauverschlüsse eingesetzt werden.

7. Wann ist eine Hebeanlage sinnvoll?

Wenn Räume unterhalb der Rückstauebene eine Toilette oder Dusche haben, ist eine Hebeanlage die sicherste Lösung. Sie pumpt das Abwasser über die Rückstauebene und verhindert so zuverlässig einen Rückstau.

8. Übernimmt die Versicherung Schäden durch Rückstau?

In der Regel nicht – insbesondere dann, wenn keine geeignete Sicherung eingebaut wurde. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen und sorgen Sie für eine fachgerechte Rückstausicherung.

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