Neuanschluss an die Trinkwasserversorgung

Sie haben ein Grundstück erworben und möchten ein Wohnhaus oder eine gewerbliche Einrichtung bauen? Herzlichen Glückwunsch!

Für Ihr Bauvorhaben benötigen Sie vorab folgende Unterlagen von uns:

  • Stellungnahme zur gesicherten Ver- und Entsorgung.
  • Schachtschein und Leitungsinformation
  • Anmeldung Trinkwasserhausanschluss

Stellungnahme zur gesicherten Ver- und Entsorgung

Damit Ihr Bauvorhaben starten kann, benötigen Sie vor dem Bauantrag bei Ihrer Kommune eine Bestätigung von uns: die Stellungnahme zur gesicherten Ver- und Entsorgung.

Was ist die Stellungnahme?

In dieser Stellungnahme prüfen und bestätigen wir, ob für Ihr Grundstück:

  • die Trinkwasserversorgung,
  • die Schmutzwasserbeseitigung und
  • die Regenwasserentsorgung (nur im Stadtgebiet Cottbus)

gewährleistet sind – oder welche Voraussetzungen noch erfüllt werden müssen.

Mit unserer Bestätigung „Stellungnahme zur gesicherten Ver- und Entsorgung" erhalten senden wir Ihnen:

  • einen Lageplan Ihres Grundstücks,
  • die Antragsunterlagen für Trinkwasser- und Abwasserhausanschluss,
  • sowie Merkblätter mit wichtigen Informationen.

Auch die Löschwasserversorgung wird im Rahmen der Stellungnahme geprüft – eine Vorgabe der Bauaufsichtsbehörde. Dabei bewerten wir, ob Löschwasser für den Grundschutz aus unserem Versorgungsnetz bereitgestellt werden kann.

Schachtschein und Leitungsinformation

Sicher planen – mit Leitungsauskunft der LWG

Bevor Sie mit Bauarbeiten auf Ihrem Grundstück beginnen, sollten Sie wissen, wo sich unterirdische Leitungen befinden. Denn: Schäden an Trinkwasser- oder Abwasserleitungen können teuer werden – und die Versorgung gefährden.

Die LWG stellt Ihnen dafür eine kostenfreie Leitungsauskunft zur Verfügung. Diese enthält alle relevanten Informationen zu vorhandenen Leitungen auf Ihrem Grundstück oder in dessen Nähe.

Wann brauche ich eine Leitungsauskunft?

  • Vor Tiefbauarbeiten, Bohrungen oder Grabungen
  • Bei der Planung von Neubauten, Garagen, Carports oder Einfriedungen
  • Für die Abstimmung mit anderen Versorgungsträgern

Was ist ein Schachtschein?

Der Schachtschein ist Teil der Leitungsauskunft und bestätigt, dass Sie über die Lage der Leitungen informiert wurden. Er dient als Nachweis gegenüber Behörden und Baufirmen.

So erhalten Sie Ihre Auskunft

Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es an die LWG. Die Leitungsauskunft wird Ihnen in der Regel innerhalb weniger Werktage zur Verfügung gestellt.

Wichtig zu wissen

Die Leitungsauskunft ist verbindlich für 4 Wochen ab Ausstellungsdatum. Danach muss sie bei Bedarf neu beantragt werden, da sich die Leitungsführung ändern kann.

Anmeldung Trinkwasserhausanschluss

1. Antragstellung

Vom Kunden

Einreichung des Antrages (hier herunterladen)

Von LWG

Vollständigkeitsprüfung und Rückmeldung an den Kunden

Hinweise für den Kunden:

  • der für Sie zutreffende Antrag muss ausgedruckt,  entsprechend ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben werden
  • zusammen mit folgenden Unterlagen schicken Sie ihn dann bitte per Post an LWG Lausitzer Waser Gmbh & Co. KG, Abteilung KK, Berliner Straße 20/21, 0346 Cottbus:
    • einen amtlichen Lageplan im Maßstab ≥ 1:500 einschließlich Grundbuchauszug oder Kopie des Kaufvertrages und Flurkarte
    • Planungsunterlagen: Angaben zum Wasserzählerstandort/ Hausanschlussraum (Grundriss), geplante Trassenführung des Trinkwasserhausanschlusses
  • Bitte beachten Sie: Unvollständige und nicht korrekte Unterlagen verzögern den Beginn der Arbeiten erheblich!

Bearbeitungszeit: ca. 1 Woche

2. Antragsbearbeitung und Angebotserstellung

Von LWG

  • Aufbereitung der Kundenunterlagen
  • Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins beim Kunden
  • Erstellen eines Angebotes zur Herstellung des Trinkwasserhausanschlusses
  • Versenden des Angebotes und des Versorgungsvertrages an den Kunden

Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen

3. Angebotsbestätigung/ Vertragsunterzeichnung

Vom Kunden

Angebotsbestätigung und Vertragsunterzeichnung

Von LWG

Vollständigkeitsprüfung durch die LWG 

Hinweise für den Kunden:

  • das Angebot zur Herstellung eines Trinkwasserhausanschlusses und des Versorgungsvertrages müssen vom Kunden unterschrieben an die LWG zurückgeschickt werden
  • innerhalb der nächsten 4 Wochen, spätestens aber eine Woche vor Baubeginn, hat der Kunde die Zahlung laut Angebot zu leisten
  • wichtig ist dabei die Angabe der Angebotsnummer
  • die Zahlung ist die Voraussetzung, dass die Abteilung Bau der LWG beauftragt wird und mit den Arbeiten beginnen kann

Bearbeitungszeit: ca. 1 Woche

4. Bauvorbereitungen

Von LWG

Bauvorbereitungen durch die Abteilung Bau der LWG

Hinweise für den Kunden:

  • durch die LWG erfolgt mit dem Kunden eine Terminabsprache zur Ausführung der Leistungen 
  • für den Bau des Trinkwasserhausanschlusses müssen durch die LWG verschiedene Genehmigungen (z.B. Schachtscheine, Straßenaufbruchs- oder Sperrgenehmigungen) eingeholt werden; das kann je nach Behörde unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch nehmen

Bearbeitungszeit: ca. 4 Wochen

5. Bauleistungen

Vom Kunden

Falls noch nicht erfolgt: Bezahlung des unter Punkt 2 genannten Angebotspreises

Von LWG

Der Trinkwasserhausanschluss wird durch die Abteilung Bau der LWG oder durch eine von ihr beauftragte Firma hergestellt. Teilleistungen, wie z.B. ein Bauwasseranschluss, der teilweise Bau des Anschlusses oder die komplette Fertigstellung, werden vorab mit dem Kunden abgestimmt.

Bearbeitungszeit: ca. 1 Woche ab vereinbarten Baubeginn

Hinweis für den Kunden:

  • Die Bezahlung des unter Punkt 2 genannten Angebotspreises ist die Voraussetzung für eine vollständige Komplettierung des Hausanschlusses inklusive des Einbaus des Trinkwasserzählers durch die Abteilung Bau der LWG
  • Für den Einbau des Wasserzählers vereinbart die LWG einen Termin mit dem Kunden.

6. Erstellen der Schlussrechnung

Von LWG

Erstellen der Schlussrechnung

Hinweise für den Kunden:

  • durch die LWG wird ein Aufmaß über die tatsächlich erbrachte Leistung erstellt und danach die Schlussrechnung gelegt;
  • wenn der Betrag der Schlussrechnung und der gemäß Angebot bezahlte Preis deckungsgleich sind, ist der Vorgang abgeschlossen;
  • bei Differenzen erfolgt eine Gutschrift für den zuviel bezahlten Betrag oder eine Nachforderung

Installateurverzeichnis

Installationsarbeiten an Trinkwasserleitungen hinter dem Hausanschluss – also innerhalb des Gebäudes – dürfen nur von Fachbetrieben ausgeführt werden, die in einem Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind. Das ist gesetzlich geregelt in § 12 Abs. 2 der AVBWasserV.

Die Eintragung stellt sicher, dass Arbeiten an der Trinkwasserinstallation fachgerecht und nach geltenden technischen Regeln erfolgen.

zum Intallatuerverzeichnis

SEPA-Lastschriftmandat

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat überlassen Sie uns die pünktliche Zahlung Ihrer Wasser- und Abwassergebühren. So vermeiden Sie Mahnungen und sparen Zeit – ganz automatisch.

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