Anschluss an die Abwasserentsorgung
Als Grundstückseigentümer sind Sie für die Herstellung Ihrer Grundstücksabwasseranlage (das sind alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück, z.B. Revisionsschacht usw.), einschließlich der Anbindung an den Anschlusskanal an der Grundstücksgrenze, verantwortlich. Sie können die LWG mit der Ausführung dieser Arbeiten beauftragen.
Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang, sollte eine öffentliche Kanalisation vorhanden sein.