Niederschlagswasser
Heiße Sommer und Starkregen zeigen: Der Klimawandel ist auch in Cottbus spürbar. Überhitzte Flächen und überflutete Straßen sind die Folge. Wir brauchen Lösungen, die unsere Stadt widerstandsfähiger machen.
Die Schwammstadt – eine natürliche Lösung
Das Prinzip der Schwammstadt setzt auf:
- Grüne Dächer und bepflanzte Flächen
- Durchlässige Oberflächen, die Regenwasser aufnehmen
- Speicherung und Versickerung, um Überschwemmungen zu vermeiden
So wird das Stadtklima verbessert, der Grundwasserhaushalt stabilisiert und die Lebensqualität erhöht.
Jeder kann mitmachen – durch Anpassungen am eigenen Grundstück oder die Unterstützung von Projekten.
Gut zu wissen: Wer das Schwammstadt-Prinzip umsetzt, kann Niederschlagswassergebühren sparen.
Alle Informationen finden Sie in der Niederschlagswassersatzung der Stadt Cottbus unter folgendem Link:
Planen Sie Niederschlagswasser von Grundstücksflächen in die Kanalisation einzuleiten oder möchten Sie Flächen entsiegeln?
Formular über die Mitteilung der Niederschlagsflächen folgt demnächst. Solange nutzen Sie unseren Kundenservice für Ihre Mitteilung.
Unser Leitfaden zum Umgang mit Niederschlagswasser zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten und gibt praktische Hinweise.
FAQ
Warum wird eine Niederschlagswassergebühr erhoben?
Angesichts zunehmender Trockenheit ist es wichtig, Regenwasser in den Grundwasserkreislauf zurückzuführen. Grundstücke, die diese Rückführung ermöglichen, werden bei der Gebührenerhebung begünstigt. Ziel ist es, die Regenwasserbewirtschaftung hin zur Schwammstadt umzugestalten.
Welcher Gebührensatz gilt?
Der aktuelle Gebührensatz ist in der Niederschlagswassersatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.
Wer muss die Gebühr zahlen und wie wird die Gebühr berechnet?
Gebührenpflichtig sind alle Grundstückseigentümer*innen (oder Erbbauberechtigte/Nutzungsberechtigte), deren Grundstücke an die öffentliche Niederschlagswasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind und über bebaute, überbaute oder befestigte Flächen verfügen.
Das betrifft private Haushalte ebenso wie Gewerbe, Industrie und die Stadt selbst.
Grundlage ist die Berechnung sind versiegelte Fläche (bebaut, überbaut oder befestigt), von der Niederschlagswasser in die öffentliche Anlage gelangt – leitungsgebunden oder oberirdisch.
Berechnungseinheit: Quadratmeter (m²).
Hängt die Gebühr von der Regenmenge ab?
Nein. Die Kosten werden nach dem Maß der Inanspruchnahme verteilt – also nach der Größe der angeschlossenen Flächen.
Wie wurde meine versiegelte Fläche ermittelt?
- Mittels Luftbildern mit einer Genauigkeit von 5 cm.
- Die Auswertung zeigt bebauten, überbauten und befestigten Flächen in unterschiedlichen Farben auf Ihrem Erhebungsbogen.
- Dachüberstände werden berücksichtigt, daher sind Dachflächen oft größer als die Grundfläche des Hauses.
Wo kann ich das Luftbild meines Grundstücks sehen?
- Geoportal der Stadt Cottbus: https://geoportal.cottbus.de
- Brandenburg-Viewer: https://bb-viewer.geobasis-bb.de
Ist die Befliegung datenschutzkonform?
Ja. Der Datenschutzbeauftragte der LWG hat den Vorgang geprüft und für rechtmäßig befunden. Die Datenerhebung erfolgt gemäß § 66 BbgWG zur Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe.
Macht es einen Unterschied, ob mein Grundstück an einen Mischwasser- oder Niederschlagswasserkanal angeschlossen ist?
Nein. Für die Gebührenberechnung spielt die Art des Kanals keine Rolle.
Kann ich Flächen abkoppeln?
Grundsätzlich besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang (§ 6 Niederschlagswassersatzung).
Eine Befreiung ist nur über ein Antragsverfahren möglich (§ 7 Satzung).
Sie können jedoch jederzeit Flächen durch Entsiegelung vom Anschluss entlasten.
Werden spätere Veränderungen berücksichtigt?
Ja. Änderungen müssen schriftlich mit Lageplan und Angaben zur Flächengröße und Entwässerungsart gemeldet werden.
Wird die Nutzung einer Regentonne berücksichtigt?
Nein. Regentonnen sind ortsveränderlich und nicht ganzjährig nutzbar.
Indirekt helfen sie aber, Kosten zu senken, da sie den Frischwasserverbrauch reduzieren.