Natürlich, sicher und regionalTrinkwassergewinnung in Cottbus

Die LWG gewinnt das Trinkwasser für Cottbus und das Umland ausschließlich aus tiefen Grundwasservorkommen. Diese liegen geschützt im Untergrund und liefern eine von Natur aus hochwertige Wasserqualität. Zwei Wasserwerke – Cottbus‑Sachsendorf und Cottbus‑Fehrower Weg – bereiten das geförderte Wasser auf und versorgen täglich über 100.000 Menschen zuverlässig mit Trinkwasser.

Natürliche Herkunft – Wasser aus bis zu 60 Metern Tiefe

Das Rohwasser stammt aus insgesamt 35 Brunnen in mehreren Fassungsanlagen. Sie erschließen die Grundwasserleiter in Tiefen zwischen 30 und 60 Metern. Die geologischen Schichten aus Sand und Kies filtern das Wasser bereits auf natürliche Weise, bevor es das Wasserwerk erreicht.

Schonende Aufbereitung – mit Hilfe der Natur

Die Grundwässer in Cottbus erfüllen viele Anforderungen der Trinkwasserverordnung bereits ohne chemische Behandlung. Lediglich geologisch bedingte Bestandteile wie Eisen, Mangan und Kohlensäure werden durch naturnahe Verfahren entfernt.
Dazu gehören:

  • Belüftung: Sauerstoff wandelt Eisen und Mangan in filtrierbare Formen um.
  • Zweistufige Filterung: Anthrazit und Quarzsand entfernen die Stoffe mikrobiell unterstützt.
  • Physikalische Entsäuerung: Kohlensäure gast aus, das Wasser wird stabil und „rohrverträglich“.
    Diese Verfahren entsprechen natürlichen Reaktionsprozessen – ganz ohne intensiven Chemieeinsatz.

Sichere Speicherung und zuverlässiger Transport

Nach der Aufbereitung wird das Trinkwasser in große Reinwasserbehälter geleitet und von dort über ein rund 660 Kilometer langes Rohrnetz zu Haushalten, Betrieben und Einrichtungen transportiert.
Der historische Wasserturm in Cottbus‑Sachsendorf stabilisiert zusätzlich den Druck im gesamten Netz – rund um die Uhr, bei jedem Wetter.

 

So schützen wir unser TrinkwasserTrinkwasserschutzzonen 

Damit unser Grundwasser sauber bleibt und wir Trinkwasser in bester Qualität gewinnen können, sind rund um unsere Brunnen besondere Schutzbereiche ausgewiesen. Diese Zonen legen fest, welche Tätigkeiten erlaubt sind – und welche nicht. Sie dienen dem langfristigen Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels.

Zone I – Der Fassungsbereich

Der unmittelbare Bereich rund um den Brunnen, im Radius von etwa 10 Metern.
Hier dürfen ausschließlich Arbeiten stattfinden, die direkt der Wassergewinnung dienen. Das Gebiet ist in der Regel eingezäunt und für Unbefugte nicht zugänglich. Eine sonstige Nutzung findet nicht statt.

Zone II – Die engere Schutzzone

Diese Zone ist so bemessen, dass das Grundwasser mindestens 50 Tage benötigt, um von der Außengrenze zum Brunnen zu gelangen – über eine Strecke von mindestens 100 Metern.
Sie schützt vor Verunreinigungen durch Mikroorganismen. Die Deckschicht darf nicht verletzt werden, zudem gelten Einschränkungen für Bebauung, Landwirtschaft, Straßenbau und touristische Aktivitäten – zusätzlich zu den Vorgaben der Zone III.

Zone III – Das weitere Einzugsgebiet (III A und III B)

Die Zone III umfasst das gesamte unterirdische Einzugsgebiet eines Brunnens.

  • Zone III A: Grundwasser fließt von hier rund 10 Jahre bis zum Brunnen.
  • Zone III B: Die Fließzeit beträgt etwa 30 Jahre.

In beiden Bereichen gelten Nutzungsbeschränkungen, um das Grundwasser langfristig zu schützen. Dazu gehören unter anderem Verbote für das Ablagern von Abfällen, den Betrieb von Massentierhaltungen oder den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

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